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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (im Folgenden „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Julia Schur Mobile Praxis Naturheilkunde für Tiere (genannt TP) und

1. den jeweiligen Tierhaltern/ Verfügungsberechtigten (genannt TH) als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB,

2. den Seminar- & Workshopteilnehmern (im Folgenden „Teilnehmer“) und

3. den Verkäufern/Kommittenten (im Folgenden „Verkäufer“) gebrauchter Sättel & Zubehörteile (im folgenden „Kaufgegenstand“),

soweit zwischen den Vertragsparteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.


1. Tierheilpraxis

§ 1.1 Zustandekommen des Vertrages

a) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der TH das generelle Angebot der TP, die Tierphysiotherapie gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die TP zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung/Diagnose und/oder Therapie wendet.

b) Die TP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere aber, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die TP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der TP für alle bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen ( einschließlich Beratung doppelt?!-  alle), erhalten.

 

§ 1.2 Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages

a) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen der TP ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt ein Informationsgespräch mit dem TH, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.

b) Die TP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Pferde-Physiotherapie, Chiropraktik, osteopathischen Sattelanpassung sowie tierheilkundliche Tätigkeiten, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

c) Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erbringenden Leistung entscheidet der TH nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der TP über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der TH sich nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die TP befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

 

§ 1.3 Mitwirkung des Tierhalters & Erfolgsgarantie

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der TH nicht verpflichtet. Die TP ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der TH Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die TP haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, auch durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

b) Der TH wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

c) Die TP übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training orientiert sich nach Ermessen der TP an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen.

 

§ 1.4 Honorar & weitere Kosten

a) Die TP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, das mit dem TH individuell vereinbart wird.

b) Übliche Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

c) Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro gefahrenen km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

d) Vermittelt die TP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist die TP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem TH in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die TP von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die TP ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

e) Termine, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. In diesem Fall sind dennoch tatsächlich entstandene Aufwendungen der TP zu ersetzen.

f) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom TH unmittelbar nach dem Termin in bar an die TP zu zahlen. Zusätzliche schriftliche Rechnungen sind nur nach Absprache möglich.

g) Die TP verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die Mahngebühr beträgt 5,00 €.

h) Erfolgt die Zahlung hiernach nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben und ggf. weitergehende rechtliche Schritte eingeleitet.

 

§ 1.5 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die TP behandelt die TH-/Patientendaten vertraulich.

b) Punkt a) ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die TP oder ihre Berufsausbildung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Punkt a) ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn die TP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, etwa bei Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen, oder sie auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist.

d) Die TP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem TH steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese auch nicht heraus verlangen.

e) Sofern der TH eine Behandlungsakte wünscht, erstellt die TP diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte.

 

§ 1.6 Rücktritt und Kündigung

a) Die TP kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der TH nicht vertragsgemäß verhält und die TP erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder zum vertragsgemäßen Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung/Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt.

b) Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der TH sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der TH über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstandenen Schaden und erbrachte Aufwendungen der TP. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

 

§ 1.7 Haftung im Rahmen der Behandlung

a) Die TP haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TP nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die TP haftet nicht für Schäden, die vom TH oder dessen Tiers verursacht werden. Der TH haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

b) Ebenfalls übernimmt die TP keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn  (im Erstgespräch) umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

 

§ 1.8 Urheberrecht

Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen oder andere durch die TP ausgehändigte Dokumente, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der TP nicht, auch nicht in Auszügen, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

2. Seminare & Workshops

§ 2.1 Zustandekommen des Vertrages

a) Die verbindliche Anmeldung zu einem Workshop oder Seminar erfolgt schriftlich über ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular. Bei Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Hinweis auf seine Buchungsdaten. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch die TP. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Workshop- und Seminaranmeldungen sind auch ohne Unterschrift bindend.

b) Nach Erhalt der Anmeldung kann diese 7 Tage lang kostenlos widerrufen werden. Danach fallen bei Absage 50 % der Seminargebühren an, ab 2 Wochen vor Workshop- oder Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100 %. Es darf jedoch ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt und ein Wartelisten-Teilnehmer den Platz einnimmt, wird auf die Gebühr verzichtet.

c) Im Falle von Krankheit des Workshop- oder Seminarleiters behält sich die TP vor, das Seminar an einem Ersatztermin stattfinden zu lassen.

 

§ 2.1 Rücktritt und Kündigung

a) Die TP kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer nicht vertragsgemäß verhält und die TP erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder zum vertragsgemäßen Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung/Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt.

b) Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der Teilnehmer sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der Teilnehmer für den hierdurch entstandenen Schaden, auch Dritter,und erbrachte Aufwendungen der TP. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

 

§ 2.3 Haftungsausschluss

Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen/Workshops sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/auf dem Übungsgelände des Veranstalters oder Dritter erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen.

 

§ 2.4 Urheberrecht

a) Die Unterrichtsmaterialien (insbesondere Skripte, Handouts, Präsentationen und weitere Unterlagen) sind urheberrechtlich geschützt und werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der TP unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge der TP.

b) Ton- und Bildaufnahmen sind während der Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter oder der TP vorbehalten

 

3. Kommissionsgeschäfte

§ 3.1 Verkauf/Kommission

Die TP handelt in Vertretung des Verkäufers. Der Verkäufer ermächtigt die TP zum Abschluss von Verträgen im Namen des Verkäufers. Er beauftragt die TP zum Einzug des Kaufpreises. Die TP ist somit empfangsberechtigt. Der Verkäufer ermächtigt die TP ferner zur Herausgabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Die Einzelheiten regelt der Kommissionsvertrag auf den verwiesen wird.

 

§ 3.2 Kaufvertrag

Verträge über angebotene Kaufgegenstände kommen ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Außer der Kaufpreisforderung sind alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag, insbesondere Regressansprüche des Käufers, gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

Ein Kaufvertrag kommt zustanden, wenn die TP im Namen und Auftrag des Verkäufers das Kaufangebot des Kunden annimmt.

 

§ 3.3 Widerrufsrecht

Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht oder vertragliches Rückgaberecht. Da Kaufverträge, die über die TP zustande kommen, ausschließlich von privaten Verkäufern getätigt werden, steht dem Käufer kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

 

§ 3.4 Gewährleistung und Haftung Sattelkauf

Der Verkäufer verkauft den Kaufgegenstand von Privat unter Ausschluss von Gewährleistung und Garantie. Die TP versichert dem Käufer, dass die Angaben betreffend den Kaufgegenstand auf der Aussage des Verkäufers der Ware beruhen und für möglich gehalten werden. Im Übrigen erfolgt der Kauf wie besehen. Ansprüche wegen Mängeln des Kaufgegenstands sind ausschließlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Die TP wird in diesem Fall dem Käufer die Identität des Verkäufers bekannt geben.


4. Allgemeines

§ 4.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wurde. Der Gerichtsstand folgt dem Erfüllungsort. Gerichtsstand der TP ist das Amtsgericht Lemgo.

§ 4.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.



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